Update: Corona-Regelungen für das Labor

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Freitag 4. Dezember 2020 von Mythozz

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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.

2) Mit Ausnahme des eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatzes besteht im gesamten Labor Maskenpflicht.

3) Pro Arbeitstisch darf nur maximal eine Person sitzen.

4) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

5) Die zulässige maximale Personenzahl pro Raum für einen Betrieb ohne Veranstaltungen und Gruppentreffen ist folgendermaßen definiert:

  • Vortragsraum: 6 Personen
  • Bastelraum: 2 Personen
  • Lounge/Küche: 4 Personen
  • Keller: 2 Personen
  • Ätzküche: 1 Person

6) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.

7) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.

8) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig. Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.

Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -