Benutzer:Therealdej/2G-Pilotprojekt/Bootstrap-Antrag-2021-09-20

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Version vom 20. September 2021, 14:37 Uhr von Therealdej (Diskussion | Beiträge) (→‎FAQ)
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Begründung von dej

Hallo liebes Bootstrap, mein Vorschlag für ein 2G-Pilotprojekt hatte beim Vorstand leider nicht die erhoffte Resonanz. Deshalb schlage ich euch vor, zunächst über diese minimal funktionsfähige Version des Pilotprojekts abzustimmen. Ich würde mich dann auch bereit erklären, zu den angegebenen Zeiten anwesend zu sein und die Verantwortung für das Projekt zu tragen. Nach meiner Berechnung wären das erst mal vier Montage, und danach könnten wir das Projekt beim nächsten Bootstrap evaluieren und evtl. ausweiten.

Antragstext

Wir halten es für verantwortbar, die Laborräumlichkeiten im Rahmen eines Pilotprojekts montags zwischen 19.00 und 23.00 Uhr für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Das Pilotprojekt läuft zunächst bis zum 18. Oktober 2021 und kann daraufhin vom Bootstrap verlängert werden. Der Nachweis erfolgt über das digitale EU-Impfzertifikat + Lichtbildausweis mithilfe der CovPassCheck-App. Es gilt während dieser Zeit, außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken, eine allgemeine Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske). Außerdem gilt die Empfehlung, alle 20 Minuten die Fenster für 10 Minuten zu öffnen.

FAQ

Warum gilt weiterhin eine Maskenpflicht?

Als sicherer Default ist es zunächst sinnvoll, die Maskenpflicht beizubehalten. Falls sich im Lauf der 4 Wochen ergibt, dass es einen Konsens aller Besucher*innen gibt, dass für sie ein Verzicht auf die Maskenpflicht akzeptabel ist, kann diese bei einer Verlängerung des Projekts entfallen.

Welche Grenzwerte gelten für das 2G-Pilotprojekt?

Da in NRW zurzeit keine gesonderte Inzidenz für Geimpfte oder eine Hospitalisierungsrate veröffentlicht wird, gibt es zunächst keinen Grenzwert für das Pilotprojekt.

Gibt es Ausnahmen bei der 2G-Regel?

Eine Ausnahme für Kinder unter 12 wäre denkbar, ist aber aktuell nicht vorgesehen.

Wie wird damit umgegangen, wenn jemand sich weigert, seinen/ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzuzeigen?

Ein deeskalierender Umgang mit Impfgegner*innen ist wichtig. Wenn sich eine Besucher*in weigert, seinen/ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzuzeigen, gibt es seitens der Verantwortlichen keine Garantie mehr auf 2G und es gelten fortan in den Laborräumlichkeiten die gleichen Regeln wie außerhalb des 2G-Pilotprojekts.