Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LaborWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:
- Der Vorstand -
- Der Vorstand -


 
|date=2022/05/02 17:14:00
[1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich [https://www.bochum.de/Corona/Teststellen hier].
 
|date=2022/05/02 17:13:00
|author=Mythozz
|author=Mythozz
|draft=no
|draft=no
|image=LaborLogo2-1.png
|image=LaborLogo2-1.png
}}
}}

Version vom 2. Mai 2022, 16:12 Uhr

Montag 2. Mai 2022 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.

2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

3) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.

Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -