Mitgliederversammlung/2009: Unterschied zwischen den Versionen

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* Was: Mitgliederversammlung
* Was: Mitgliederversammlung
* Wo: [[Labor]]
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* Wann: Mi, 21.02.2007, 19:00
* Wann: Do, 18.06.2009, 19:00 Uhr
* Wer: alle Mitglieder
* Wer: alle Mitglieder


==Tagesordnung der Mitgliederversammlung==
==Tagesordnung der Mitgliederversammlung==
1) Satzungsänderung
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
2) Genehmigung der Beitragsordnung
---------------------------------------
3) Bericht des Vorstands
* Satzungsänderung
4) Kassenbericht
* Bericht des Vorstands
5) Bericht der/s Finanzprüfer
* Finanzbericht
6) Entlastung des Vorstandes
* Bericht der/s Finanzprüfer
7) Neuwahl des Vorstandes
* Entlastung des Vorstandes
* Neuwahl des Vorstandes
* Sonstiges
 
zu TOP 1)
Der Änderungsvorschlag betrifft Artikel §11 der aktuellen Satzung
 
§11:
 
Neu:
§ 11 - Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das
Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende
steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Sollte die Mitgliederversammlung binnen Jahresfrist nach Auflösung des
Vereins oder Wegfall seines Zwecks keine solche Körperschaft bestimmt
haben, fällt das Vereinsvermögen an den
FoeBuD e. V.
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Registernummer: HR 20 VR 2479
Steuernummer: 305/5983/0781
der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr
gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der
Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die
das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
-------------------
 
Alt:
§ 11 - Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das
Vereinsvermögen an den
FoeBuD e. V.
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Registernummer: HR 20 VR 2479
Steuernummer: 305/5983/0781
der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr
gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der
Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die
das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
[[Category:LaborOrga]]
[[Kategorie:LaborOrga]]

Aktuelle Version vom 8. April 2014, 01:09 Uhr

Facts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Was: Mitgliederversammlung
  • Wo: Labor
  • Wann: Do, 18.06.2009, 19:00 Uhr
  • Wer: alle Mitglieder

Tagesordnung der Mitgliederversammlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:


  • Satzungsänderung
  • Bericht des Vorstands
  • Finanzbericht
  • Bericht der/s Finanzprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahl des Vorstandes
  • Sonstiges

zu TOP 1) Der Änderungsvorschlag betrifft Artikel §11 der aktuellen Satzung

§11:

Neu: § 11 - Auflösung des Vereins Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte die Mitgliederversammlung binnen Jahresfrist nach Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zwecks keine solche Körperschaft bestimmt haben, fällt das Vereinsvermögen an den FoeBuD e. V. Registergericht: Amtsgericht Bielefeld Registernummer: HR 20 VR 2479 Steuernummer: 305/5983/0781 der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Alt: § 11 - Auflösung des Vereins Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den FoeBuD e. V. Registergericht: Amtsgericht Bielefeld Registernummer: HR 20 VR 2479 Steuernummer: 305/5983/0781 der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.