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Das Labor ist eine in '''§5 Abs. 1 Nr. 9''' des Körperschaftsteuergesetzes bezeichnete Körperschaft resp. Personenvereinigung und somit berechtigt, Zuwendungen im Sinne des '''§10b''' des Einkommensteuergesetzes zu bestätigen (aka Spendenquittung für das Finanzamt). | |||
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Kleinere Beträge könnt ihr auch gern in Bar in die Spendenboxen auf der Theke in der Lounge einwerfen. Hierfür können wir natürlich keine Spendenquittungen ausstellen. | |||
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Alles was ihr für das Spenden braucht, findet ihr im [[LaborWiki:Impressum|Impressum]]. | Alles was ihr für das Spenden braucht, findet ihr im [[LaborWiki:Impressum|Impressum]]. | ||
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Sachspenden aus Betriebsvermögen erfordern besondere Sorgfalt. Der Entnahmewert ist vom Spender zu erfragen (Teilwert oder Buchwert). Der Spendenbetrag wird in Brutto ausgewiesen, die UStG muss nicht separat aufgeführt werden, ist aber abweichend vom Entnahmewert auf den Wiederbeschaffungswert abzustellen (Achtung: Dies wird im Internet manchmal falsch dargestellt). Die USt muss vom Unternehmer getragen werden (darf aber als Sonderausgaben im Rahmen der erlaubten Grenzen abgezogen werden). Die Sachspende muss im Zweckbetrieb verwendet werden (nicht im wirtschaftlichen Betrieb!). | |||
http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/ust-spenden.htm | http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/ust-spenden.htm http://www.beiten-burkhardt.com/images/praesentationen/FallstrickeBeiSachspenden.pdf http://www.kanzlei-uffeln.de/ku/sr/Die%20Behandlung%20von%20Sachspenden%20in%20der%20Vereinpraxis.doc |
Aktuelle Version vom 18. November 2023, 13:18 Uhr
Spenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gerade als gemeinnütziger Verein geben wir recht viel Geld für unsere Mitglieder aus. Dies betrifft nicht nur die Räumlichkeiten in der Alleestrasse sondern auch das Fördern von einzelnen Projekten. Auch die Ausstattung und Gestaltung von öffentlichen Veranstaltungen trägt das Labor oft selbst. Daher sind wir für jede Spende dankbar.
Wie läuft das nun ab?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Überweisung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der einfachste Weg ist für uns wenn die Spende direkt auf das Labor Konto überwiesen wird. Wenn die Spende einem speziellen Zweck zukommen soll, dann sollte dies beim Verwendungszweck angegeben werden.
Das Labor ist eine in §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichnete Körperschaft resp. Personenvereinigung und somit berechtigt, Zuwendungen im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes zu bestätigen (aka Spendenquittung für das Finanzamt).
Hierfür brauchen wir nur eine Postanschrift an die die Spendequittung gesendet werden kann.
Spendenboxen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kleinere Beträge könnt ihr auch gern in Bar in die Spendenboxen auf der Theke in der Lounge einwerfen. Hierfür können wir natürlich keine Spendenquittungen ausstellen.
Bankverbindung und Adresse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Alles was ihr für das Spenden braucht, findet ihr im Impressum.
Sachspenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Private Sachspenden sind mit dem Gebrauchswert anzusetzen (ggf. Rechnung vorlegen lassen und Zustand, Alter, etc. berücksichtigen).
Sachspenden aus Betriebsvermögen erfordern besondere Sorgfalt. Der Entnahmewert ist vom Spender zu erfragen (Teilwert oder Buchwert). Der Spendenbetrag wird in Brutto ausgewiesen, die UStG muss nicht separat aufgeführt werden, ist aber abweichend vom Entnahmewert auf den Wiederbeschaffungswert abzustellen (Achtung: Dies wird im Internet manchmal falsch dargestellt). Die USt muss vom Unternehmer getragen werden (darf aber als Sonderausgaben im Rahmen der erlaubten Grenzen abgezogen werden). Die Sachspende muss im Zweckbetrieb verwendet werden (nicht im wirtschaftlichen Betrieb!).
http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/ust-spenden.htm http://www.beiten-burkhardt.com/images/praesentationen/FallstrickeBeiSachspenden.pdf http://www.kanzlei-uffeln.de/ku/sr/Die%20Behandlung%20von%20Sachspenden%20in%20der%20Vereinpraxis.doc