Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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|title=Update: Corona-Regelungen für das Labor
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|abstract=Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
|abstract=Die Corona-Regelungen für das Labor wurden aufgehoben.
|content=Liebe Laborant*innen,
|content=Liebe Laborant*innen,


aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation sind die Corona-Regelungen für das Labor aufgehoben worden. Bei Fragen wendet euch an den Vorstand.
 
1) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
 
2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
 
3) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
 
Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.




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- Der Vorstand -
- Der Vorstand -


|date=2022/05/02 17:14:00
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2023, 17:28 Uhr

Samstag 4. Februar 2023 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Die Corona-Regelungen für das Labor wurden aufgehoben.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation sind die Corona-Regelungen für das Labor aufgehoben worden. Bei Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -