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| aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor. | | aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor. |
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| 1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften, genesenen oder getesteten [1] (der bestätigte Test ist nicht älter als 24 Stunden) Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung. | | 1) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet. |
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| Der Vorstand stellt die Erklärung nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.
| | 2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen. |
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| Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.
| | 3) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig. |
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| Die alleinige Anwesenheit im Labor ist temporär (bis 30 min) ohne Einschränkungen für Mitglieder erlaubt. Kommen weitere Personen hinzu, gelten die anderen hier genannten Regeln.
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| 2) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
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| 3) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen. | |
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| 4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
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| Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand. | | Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand. |
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| [1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich [https://www.bochum.de/Corona/Teststellen hier]. | | [1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich [https://www.bochum.de/Corona/Teststellen hier]. |
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| |date=2022/03/22 17:10:00 | | |date=2022/05/02 17:13:00 |
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Montag 2. Mai 2022 von Mythozz
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
Liebe Laborant*innen,
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.
1) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
3) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.
Mit freundlichen Grüßen
- Der Vorstand -
[1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich hier.