Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften oder genesenen Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung. Der Vorstand stellt diese nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.
1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften oder genesenen Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung.  
 
Personen die sich aus medizinischen Gründen (mit Attest) nicht Impfen lassen können oder keine offizielle Impfempfehlung haben, sind davon ausgenommen. Für diese gilt dann geimpft, genesen oder getestet.
 
Der Vorstand stellt die Erklärung nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.


Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.
Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.
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Version vom 20. Oktober 2021, 23:10 Uhr

Mittwoch 20. Oktober 2021 von Mythozz

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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften oder genesenen Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung.

Personen die sich aus medizinischen Gründen (mit Attest) nicht Impfen lassen können oder keine offizielle Impfempfehlung haben, sind davon ausgenommen. Für diese gilt dann geimpft, genesen oder getestet.

Der Vorstand stellt die Erklärung nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.

Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.

Die alleinige Anwesenheit im Labor ist temporär (bis 30 min) ohne Einschränkungen für Mitglieder erlaubt. Kommen weitere Personen hinzu, gelten die anderen hier genannten Regeln.

2) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.

3) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.

Diese Regeln gelten bis zum 20.10.2021. Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -