Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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|content=Liebe Laborant*innen,
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aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor:
aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitglieder zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektions-Gefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.
1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.


2) Interne Veranstaltungen finden in digitaler Form statt.
2) Interne Veranstaltungen finden in digitaler Form statt.

Version vom 17. Juni 2020, 11:20 Uhr

Dienstag 16. Juni 2020 von Mythozz

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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.

2) Interne Veranstaltungen finden in digitaler Form statt.

3) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.

Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -