Mitgliederversammlung/2009: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LaborWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


==Tagesordnung der Mitgliederversammlung==
==Tagesordnung der Mitgliederversammlung==
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
---------------------------------------
1) Satzungsänderung
1) Satzungsänderung
2) Bericht des Vorstands
3) Finanzbericht
4) Bericht der/s Finanzprüfer
5) Entlastung des Vorstandes
6) Neuwahl des Vorstandes
7) Sonstiges


2) Genehmigung der Beitragsordnung
zu TOP 1)
Der Änderungsvorschlag betrifft Artikel §11 der aktuellen Satzung


3) Bericht des Vorstands
§11:


4) Kassenbericht
Neu:
§ 11 - Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das
Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende
steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Sollte die Mitgliederversammlung binnen Jahresfrist nach Auflösung des
Vereins oder Wegfall seines Zwecks keine solche Körperschaft bestimmt
haben, fällt das Vereinsvermögen an den
FoeBuD e. V.
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Registernummer: HR 20 VR 2479
Steuernummer: 305/5983/0781
der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr
gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der
Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die
das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
-------------------


5) Bericht der/s Finanzprüfer
Alt:
 
§ 11 - Auflösung des Vereins
6) Entlastung des Vorstandes
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das
 
Vereinsvermögen an den
7) Neuwahl des Vorstandes
FoeBuD e. V.
Registergericht: Amtsgericht Bielefeld
Registernummer: HR 20 VR 2479
Steuernummer: 305/5983/0781
der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr
gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der
Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die
das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Version vom 5. Juni 2009, 15:17 Uhr

Facts

  • Was: Mitgliederversammlung
  • Wo: Labor
  • Wann: Do, 18.06.2009, 19:00 Uhr
  • Wer: alle Mitglieder

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:


1) Satzungsänderung 2) Bericht des Vorstands 3) Finanzbericht 4) Bericht der/s Finanzprüfer 5) Entlastung des Vorstandes 6) Neuwahl des Vorstandes 7) Sonstiges

zu TOP 1) Der Änderungsvorschlag betrifft Artikel §11 der aktuellen Satzung

§11:

Neu: § 11 - Auflösung des Vereins Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte die Mitgliederversammlung binnen Jahresfrist nach Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zwecks keine solche Körperschaft bestimmt haben, fällt das Vereinsvermögen an den FoeBuD e. V. Registergericht: Amtsgericht Bielefeld Registernummer: HR 20 VR 2479 Steuernummer: 305/5983/0781 der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Alt: § 11 - Auflösung des Vereins Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den FoeBuD e. V. Registergericht: Amtsgericht Bielefeld Registernummer: HR 20 VR 2479 Steuernummer: 305/5983/0781 der diese Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.