Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
1) Bei der Nutzung des Labors wird das Tragen einer Maske empfohlen.


2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
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- Der Vorstand -
- Der Vorstand -


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Version vom 30. Mai 2022, 22:00 Uhr

Montag 30. Mai 2022 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Bei der Nutzung des Labors wird das Tragen einer Maske empfohlen.

2) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

3) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.

Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -