Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften oder genesenen Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung.


Bei einer stabilen Inzidenz von '''weniger als 35''' für die Stadt Bochum und bei weniger als 50 anwesenden Personen gilt:
Personen die sich aus medizinischen Gründen (mit Attest) nicht Impfen lassen können oder keine offizielle Impfempfehlung haben, sind davon ausgenommen. Für diese gilt dann geimpft, genesen oder getestet.


1) Die Nutzung des Labors erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr.
Der Vorstand stellt die Erklärung nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.
 
Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.
 
Die alleinige Anwesenheit im Labor ist temporär (bis 30 min) ohne Einschränkungen für Mitglieder erlaubt. Kommen weitere Personen hinzu, gelten die anderen hier genannten Regeln.


2) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.  
2) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.  
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4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.  
4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.  
Bei einer stabilen Inzidenz von '''weniger als 50''' für die Stadt Bochum gilt für Freitags und Samstags:
1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen getesteten geimpften, getesteten genesenen oder getesteten [1] (der bestätigte Test ist nicht älter als 48 Stunden; bei geimpften und genesenen ist ein Selbsttest (im Labor vorhanden) ausreichend) Mitgliedern und Teilnehmer*innen von Gruppentreffen zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.
2) Im gesamten Labor besteht Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
3) Pro Arbeitstisch darf nur maximal eine Person sitzen.
4) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
5) Die zulässige maximale Personenzahl pro Raum für einen Betrieb ohne Veranstaltungen und Gruppentreffen ist folgendermaßen definiert:
* Vortragsraum: 6 Personen
* Bastelraum: 2 Personen
* Lounge/Küche: 4 Personen
* Keller: 2 Personen
* Ätzküche: 1 Person
6) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Für Workshops ist ein fester Sitzplan erforderlich. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.
7) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.
8) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
Bei einer Inzidenz '''über der Schwelle von 50''' ist das Labor geschlossen. Bei Fragen oder wenn Material bzw. Werkzeug aus dem Labor benötigt wird, dann bitte zwecks Abstimmung an den Vorstand wenden.


Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.
Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.
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[1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich [https://www.bochum.de/Corona/Teststellen hier].
|date=2021/10/20 23:42:00
 
|date=2021/08/18 22:22:00
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=== Tabellarische Übersicht ===
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! Stufe !! Inzidenz Stadt Bochum !! Mo-Do, So !! Fr-Sa
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| 0/0 || stabil < 10, NRW < 10 || colspan="2" | <ul><li>max. 50 Personen</li></ul>
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| 1 || rowspan="2" | stabil 10 - 50 || rowspan="2" style="background:#FFCBCB" | Geschlossen || rowspan="2" | <ul><li>Geimpft und Getestet (Selbsttest) oder</li><li>Genesen und Getestet (Selbsttest) oder</li><li>Getestet (offizieller Schnelltest)</li><li>Maskenpflicht</li><li>max. 15 Personen (Raumaufteilung)</li><li>bei Veranstaltungen max. 9 Personen</li><li>Besucher*innen nur nach Absprache</li></ul>
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| 2
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| 3 || stabil ≥ 50 || colspan="2" | Geschlossen
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Version vom 21. Oktober 2021, 00:16 Uhr

Mittwoch 20. Oktober 2021 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen geimpften oder genesenen Personen zur Nutzung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein offizielles Dokument oder durch ein vom Vorstand unterschriebene Erklärung.

Personen die sich aus medizinischen Gründen (mit Attest) nicht Impfen lassen können oder keine offizielle Impfempfehlung haben, sind davon ausgenommen. Für diese gilt dann geimpft, genesen oder getestet.

Der Vorstand stellt die Erklärung nach Vorlage eines offiziellen Dokuments mit einer Gültigkeit von 3 Monaten aus. Bitte in dem Fall eine kurze Mail an vorstand@das-labor.org senden.

Die ersten beiden im Labor anwesenden Personen prüfen ihre Nachweise gegenseitig. Jede weitere Person zeigt den Nachweis einer beliebigen anwesenden Person. Die prüfende Person muss Mitglied des Labors sein.

Die alleinige Anwesenheit im Labor ist temporär (bis 30 min) ohne Einschränkungen für Mitglieder erlaubt. Kommen weitere Personen hinzu, gelten die anderen hier genannten Regeln.

2) Es besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.

3) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.

Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -