Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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|title=Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor
|title=Update: Corona-Regelungen für das Labor
|abstract=Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
|abstract=Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
|content=Liebe Laborant*innen,
|content=Liebe Laborant*innen,


aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie gelten ab sofort folgende Regelungen für das Labor:
aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Alle öffentlichen und regelmäßigen Veranstaltungen und Gruppentreffen im Labor werden gemäß des Erlass der NRW-Landesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt.


2) Diese Regelung gilt bereits für den am 16.03.2020 angesetzten Bootstrap d.h. dieser fällt aus!
Bei einer stabilen Inzidenz von '''weniger als 10''' für die Stadt Bochum und bei weniger als 50 anwesenden Personen gilt:


3) Die Mitgliederversammlung am 30.03.2020 findet nicht statt und wird auf ein neues, noch festzusetzendes Datum, verschoben. Die Einladung erfolgt separat.
1) Die Nutzung des Labors erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr.


4) Das Labor ist nur noch für Mitglieder und nicht mehr für Gäste zugänglich und erfolgt auf absolut eigene Infektions-Gefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden. Zu beachten sind die Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
2) Liegt die stabile Inzidenz auch im Land NRW bei weniger als 10, entfällt das verpflichtende Tragen einer Maske, sonst besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
 
3) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
 
4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
 
 
Bei einer stabilen Inzidenz von '''weniger als 50''' für die Stadt Bochum gilt für Freitags und Samstags:
 
1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen getesteten geimpften, getesteten genesenen oder getesteten [1] (der bestätigte Test ist nicht älter als 48 Stunden; bei geimpften und genesenen ist ein Selbsttest (im Labor vorhanden) ausreichend) Mitgliedern und Teilnehmer*innen von Gruppentreffen zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.
 
2) Im gesamten Labor besteht Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.
 
3) Pro Arbeitstisch darf nur maximal eine Person sitzen.
 
4) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.
 
5) Die zulässige maximale Personenzahl pro Raum für einen Betrieb ohne Veranstaltungen und Gruppentreffen ist folgendermaßen definiert:
* Vortragsraum: 6 Personen
* Bastelraum: 2 Personen
* Lounge/Küche: 4 Personen
* Keller: 2 Personen
* Ätzküche: 1 Person
 
6) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Für Workshops ist ein fester Sitzplan erforderlich. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.
 
7) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.
 
8) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.
 
 
Bei einer Inzidenz '''über der Schwelle von 50''' ist das Labor geschlossen. Bei Fragen oder wenn Material bzw. Werkzeug aus dem Labor benötigt wird, dann bitte zwecks Abstimmung an den Vorstand wenden.
 
 
Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


5) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand. Bitte bleibt gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen


- Der Vorstand -
- Der Vorstand -
|date=2020/04/19 18:53:00
 
 
[1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich [https://www.bochum.de/Corona/Teststellen hier].
 
|date=2021/07/19 00:00:00
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=== Tabellarische Übersicht ===
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|-
! Stufe !! Inzidenz Stadt Bochum !! Mo-Do, So !! Fr-Sa
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| 0/0 || stabil < 10, NRW < 10 || colspan="2" | <ul><li>max. 50 Personen</li></ul>
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| 0/1 || stabil < 10, NRW ≥ 10 || colspan="2" | <ul><li>Maskenpflicht</li><li>max. 50 Personen</li></ul>
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| 1 || rowspan="2" | stabil 10 - 50 || rowspan="2" style="background:#FFCBCB" | Geschlossen || rowspan="2" | <ul><li>Geimpft und Getestet (Selbsttest) oder</li><li>Genesen und Getestet (Selbsttest) oder</li><li>Getestet (offizieller Schnelltest)</li><li>Maskenpflicht</li><li>max. 15 Personen (Raumaufteilung)</li><li>bei Veranstaltungen max. 9 Personen</li><li>Besucher*innen nur nach Absprache</li></ul>
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| 2
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| 3 || stabil ≥ 50 || colspan="2" | Geschlossen
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Version vom 31. Juli 2021, 20:41 Uhr

Montag 19. Juli 2021 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


Bei einer stabilen Inzidenz von weniger als 10 für die Stadt Bochum und bei weniger als 50 anwesenden Personen gilt:

1) Die Nutzung des Labors erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr.

2) Liegt die stabile Inzidenz auch im Land NRW bei weniger als 10, entfällt das verpflichtende Tragen einer Maske, sonst besteht im gesamten Labor Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.

3) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

4) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.


Bei einer stabilen Inzidenz von weniger als 50 für die Stadt Bochum gilt für Freitags und Samstags:

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen getesteten geimpften, getesteten genesenen oder getesteten [1] (der bestätigte Test ist nicht älter als 48 Stunden; bei geimpften und genesenen ist ein Selbsttest (im Labor vorhanden) ausreichend) Mitgliedern und Teilnehmer*innen von Gruppentreffen zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.

2) Im gesamten Labor besteht Maskenpflicht (auch am eigenen Arbeits- bzw. Sitzplatz). Trotz Maskenpflicht ist die Einnahme von Speisen und Getränken gestattet.

3) Pro Arbeitstisch darf nur maximal eine Person sitzen.

4) Bei Verlassen des Arbeits- bzw. Sitzplatzes ist dieser gesäubert zu hinterlassen.

5) Die zulässige maximale Personenzahl pro Raum für einen Betrieb ohne Veranstaltungen und Gruppentreffen ist folgendermaßen definiert:

  • Vortragsraum: 6 Personen
  • Bastelraum: 2 Personen
  • Lounge/Küche: 4 Personen
  • Keller: 2 Personen
  • Ätzküche: 1 Person

6) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Für Workshops ist ein fester Sitzplan erforderlich. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.

7) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.

8) Regelmäßiges Stoß- und Querlüften (alle 20 min für 10 min), Sauberkeit und Hygiene sind wichtig.


Bei einer Inzidenz über der Schwelle von 50 ist das Labor geschlossen. Bei Fragen oder wenn Material bzw. Werkzeug aus dem Labor benötigt wird, dann bitte zwecks Abstimmung an den Vorstand wenden.


Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.


Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -


[1] Kostenlose Corona-Testmöglichkeiten in Bochum finden sich hier.



Tabellarische Übersicht

Stufe Inzidenz Stadt Bochum Mo-Do, So Fr-Sa
0/0 stabil < 10, NRW < 10
  • max. 50 Personen
0/1 stabil < 10, NRW ≥ 10
  • Maskenpflicht
  • max. 50 Personen
1 stabil 10 - 50 Geschlossen
  • Geimpft und Getestet (Selbsttest) oder
  • Genesen und Getestet (Selbsttest) oder
  • Getestet (offizieller Schnelltest)
  • Maskenpflicht
  • max. 15 Personen (Raumaufteilung)
  • bei Veranstaltungen max. 9 Personen
  • Besucher*innen nur nach Absprache
2
3 stabil ≥ 50 Geschlossen