Blogpost/Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor: Unterschied zwischen den Versionen

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|title=Corona-Pandemie: Regelungen für das Labor
|title=Update: Corona-Regelungen für das Labor
|abstract=Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
|abstract=Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.
|content=Liebe Laborant*innen,
|content=Liebe Laborant*innen,


aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor:
aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.


1) Alle öffentlichen und regelmäßigen Veranstaltungen und Gruppentreffen im Labor werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.


2) Die Mitgliederversammlung am 30.03.2020 findet nicht statt und wird auf ein neues, noch festzusetzendes Datum, verschoben. Die Einladung erfolgt separat.
2) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.  


3) Das Labor ist nur noch für Mitglieder und nicht mehr für Gäste zugänglich und erfolgt auf absolut eigene Infektions-Gefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden. Bitte beachtet die Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
3) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.


4) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.
4) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.
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- Der Vorstand -
- Der Vorstand -
|date=2020/04/19 18:53:00
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Version vom 19. August 2020, 23:44 Uhr

Donnerstag 20. August 2020 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.

2) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.

3) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.

4) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.

Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -