Update: Corona-Regelungen für das Labor

Aus LaborWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mittwoch 21. Oktober 2020 von Mythozz

LaborLogo2-1.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Situation gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regelungen für das Labor.

Liebe Laborant*innen,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Situation gelten ab sofort die Regelungen des Erlasses der NRW-Landesregierung für das Labor.

1) Die Räumlichkeiten des Labors stehen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung und erfolgt auf absolut eigene Infektionsgefahr. Bitte in dem Fall eine kurze Mail mit der Anwesenheitszeit an vorstand@das-labor.org senden.

2) Die zulässige maximale Personenzahl pro Raum ist für einen Betrieb ohne Veranstaltungen und Gruppentreffen ist folgendermaßen definiert:

  • Vortragsraum: 6 Personen
  • Bastelraum: 2 Personen
  • Lounge/Küche: 4 Personen
  • Keller: 2 Personen
  • Ätzküche: 1 Person

3) Bei Veranstaltungen und Gruppentreffen liegt das maximale Limit an zulässigen Teilnehmer*innen bei 9 Personen, um die erforderlichen Vorgaben gemäß des Erlasses der NRW-Landesregierung zu gewährleisten. Bitte die Anwesenheitszeiten der Teilnehmer*innen entsprechend hinterlegen.

4) Besucher*innen dürfen nur nach Absprache ins Labor. Bitte in dem Fall eine Mail an vorstand@das-labor.org senden.

5) Bei offenen Fragen wendet euch an den Vorstand.

Mit freundlichen Grüßen

- Der Vorstand -