Benutzer:Therealdej/2G-Pilotprojekt: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/landeshauptstadt-duesseldorf-fuehrt-2g-regel-fuer-eigene-staedtische-veranstaltungen-ab-1-oktober-ein.html Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt für ihre eigenen Veranstaltungen, zu denen sie als Veranstalter einlädt, zum 1. Oktober 2021 die 2G-Regel ein, wonach dann nur noch Erwachsene Zugang haben, die geimpft oder genesen sind. Zudem wird beabsichtigt, die 2G-Regelung ab 1. November 2021 auch auf kulturelle Einrichtungen der Stadt auszuweiten. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Laut Einschätzung der Experten und auch in der Runde der Kliniken geht man von einem starken Anstieg der Infektionen im Herbst und Winter aus. Die gilt es zu vermeiden. Der größtmögliche Schutz für uns alle kann nur erreicht werden, wenn wir auf die 2G-Regel setzen, wie es andere Bundesländer bereits tun, und wir würden uns freuen, wenn andere unserem Beispiel folgen würden."]
* [https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/landeshauptstadt-duesseldorf-fuehrt-2g-regel-fuer-eigene-staedtische-veranstaltungen-ab-1-oktober-ein.html Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt für ihre eigenen Veranstaltungen, zu denen sie als Veranstalter einlädt, zum 1. Oktober 2021 die 2G-Regel ein, wonach dann nur noch Erwachsene Zugang haben, die geimpft oder genesen sind. Zudem wird beabsichtigt, die 2G-Regelung ab 1. November 2021 auch auf kulturelle Einrichtungen der Stadt auszuweiten. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Laut Einschätzung der Experten und auch in der Runde der Kliniken geht man von einem starken Anstieg der Infektionen im Herbst und Winter aus. Die gilt es zu vermeiden. Der größtmögliche Schutz für uns alle kann nur erreicht werden, wenn wir auf die 2G-Regel setzen, wie es andere Bundesländer bereits tun, und wir würden uns freuen, wenn andere unserem Beispiel folgen würden."]
* [https://www.deutschlandfunk.de/2g-regel-grundrechtsexperte-sieht-keine-rechtliche-huerden.1939.de.html?drn:news_id=1303681 In der Debatte um die Einführung der 2G-Regel im Kampf gegen die Corona-Pandemie sieht der Grundrechtsexperte Huster keine rechtlichen Hindernisse. Der Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum sagte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, wer sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wolle, müsse Nachteile in Kauf nehmen. Es sei ja der Sinn des Infektionsschutzrechts, diejenigen anders zu behandeln, von denen eine potenzielle Gefahr ausgehe. Das sei nicht sachfremd oder willkürlich, sondern – so wörtlich – „ganz und gar angemessen“, zumal sich das Problem durch eine Impfung leicht beseitigen lasse. Der Jurist betonte, es liege in der Eigenverantwortung der Menschen, für andere kein Risiko mehr darzustellen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit zu handeln.]


=== Richtwert ===
=== Richtwert ===

Version vom 21. September 2021, 09:48 Uhr

Im November 2020 hatte das Bootstrap beschlossen, dass wir den Laborant*innen weiterhin einen Platz zum Entspannen bieten wollen, damit die aktuelle Lage zu Hause etwas entspannt wird. Auf dem Bootstrap vom Juli 2021 hieß es in der Vorstellung des 2G-Konzepts, dass zu jenem Zeitpunkt vermutlich nur noch wenige Laborant*innen nicht die Gelegenheit hatten, sich vollständig impfen zu lassen. Mittlerweile können wir davon ausgehen, dass jede*r Laborant*in die Möglichkeit zu vollständigen Impfung hatte. Daher sollte der Vorstand ein Pilotprojekt genehmigen, in dem die Labor-Räumlichkeiten an wenigen Tagen nur für Genesene und vollständig Geimpfte geöffnet sind.

Das Ziel des Pilotprojekts soll sein zu klären, welche weiteren Hygienemaßnahmen trotz 2G weiterhin gelten werden; ob es Ausnahmen für Laborant*innen geben wird, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können; an welchem neuen Richtwert sich die Öffnung des Labors für 2G orientiert; und schlussendlich die soziale Akzeptanz einer solchen Regelung im gesamten Verein.

Allgemeines zu 2G

Richtwert

Ausnahmen?

Gründe dagegen:

  • [1] In Münster gab es mindestens 26 Infektionen auf einer Party unter 2G-Bedingungen
  • Als Verein haben wir kein "Hausrecht" gegenüber Mitgliedern. Ein genereller Ausschluss kann rechtlich schwierig sein. Beispiele von Räumen deren Besitz klar an reale Personen gekoppelt ist, sind also nicht unbedingt übertragbar.

Umsetzungs- Ideen:

  • Um uns keinen generellen "Ausschluss" vorwerfen zu können, könnte ein Mischkonzept möglich sein: Vormittags 04:00 bis 11:59uhr 3G und Nachmittags/Abens 12:00 bis 03:59uhr 2G.
  • Eine Kultur die Akzeptiert ihren Impf-oder sonst was-Nachweis auch jederzeit ohne Diskussion vor zu zeigen, wäre wünschenswert.

Ziele:

  • Das Große Ziel sollte es sein weitestgehend wieder ein "Normalbetrieb" des Labors zu ermöglichen! Soweit es die Verordnungslage dies zulässt, versteht sich.
    • Spontane Laborbesuche
    • Treffen von mehr als einer Person mit sich selbst
  • GGf. könnten langfristig wieder kleine "Events" wie die Kochgruppe stattfinden.

Weiterführende Links